Beratungseinsatz
Gerne erstellen wir Ihnen auch ein Pflegegutachten (Beratungseinsatz) für Ihre Pflegekasse, zum Nachweis der gesicherten Pflege (wenn Sie keinen Pflegedienst in Anspruch nehmen möchten/müssen, da Sie als Angehöriger selbst die Pflege eines Verwandten übernehmen).
Bei folgenden Pflegestufen benötigen Sie regelmäßig ein sogenantes Pflegegutachten zur Vorlage bei Ihrer Krankenkasse:
Pflegestufe 1 und 2 = zweimal jährlich
Pflegestufe 3 = viermal jährlich