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Anschrift Büro:

Hauskrankenpflege Angelstein GmbH

Rochlitzer Strasse 1a

06116  Halle Saale

 

Öffnungszeiten Büro:

Mo. bis Fr. : von 8:00 bis 15:00

Samstag, Sonntag nach Vereinbarung

 

Tel.: 0345 / 61 38 95 65

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Fax.: 0345 / 68 69 56 8

 

Rufereitschaft 24h:

0177 / 53 41 77 7

Außerhalb der Bürozeiten werden Sie eine Pflegekraft in Rufbereitschaft erreichen, da dann eingehende Anrufe durch telefonische Umstellung direkt weitergeleitet werden. Dies gilt für eine 24-Stunden-Bereitschaft an allen Tagen, d.h. auch an Sonn- und Feiertagen

Neu ab Januar 2017: Pflegegrade statt Pflegestufen

Ab Januar 2017 wird die Pflegebedürftigkeit in fünf Pflegegraden statt in drei Pflegestufen gemessen. Dabei gilt: Je höher der Pflegegrad, desto mehr ist der Mensch in seiner Selbstständigkeit beeinträchtigt und auf Unterstützung angewiesen. Die bisherigen Zeitwerte werden dann von Punktwerten abgelöst.

Pflegegrade statt Pflegestufen

Alle Pflegebedürftigen, die bereits vor dem 1.1.2017 Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, werden dann nach gesetzlich vorgegebenen Regeln in die Pflegegrade übergeleitet. Diese Überleitung erfolgt automatisch. Dies bedeutet: Pflegebedürftige müssen keinen neuen Antrag zum Jahreswechsel stellen, um für das nächste Jahr dem entsprechenden Pflegegrad zugeordnet zu werden.  

Pflegebedürftige mit ausschließlich körperlichen Beeinträchtigungen erhalten anstelle der bisherigen Pflegestufe den nächsthöheren Pflegegrad, zum Beispiel statt Pflegestufe I den Pflegegrad 2. Pflegebedürftige, bei denen eine eingeschränkte Alltagskompetenz festgestellt wurde, erhalten den übernächsten Pflegegrad, zum Beispiel statt Pflegestufe I den Pflegegrad 3.  

Eine Bestandschutzregelung stellt sicher, dass dabei niemand schlechter gestellt wird. Im Gegenteil: Für viele Pflegebedürftige wird sich der Leistungsumfang sogar verbessern.

Überleitung der Pflegestufen zu Pflegegraden

Pflegestufe (Alt)Pflegegrad (Neu)Beschreibung
Pflegestufe unterhalb 1 (so genannte "Pflegestufe 0")Pflegegrad 2Erhebliche Beeinträchtigungen der Selsbtändigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegestufe I
Pflegestufe I mit eingeschränkter AlltagskompetenzPflegegrad 3Schwere Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegestufe II
Pflegestufe II mit eingeschränkter AlltagskompetenzPflegegrad 4Schwerste Beeinträchtigungen der Selsbtändigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegestufe III
Pflegestufe III mit eingeschränkter AlltagskompetenzPflegegrad 5Schwerste Beeinträchtigungen der Selsbtändigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Härtefall



Hinweis: In den Pflegegrad 1 kann nicht übergeleitet werden. Dieser wird nur für neue Einstufungen ab 2017 vergeben. 

 

(Quelle AOK Sachsen Anhalt )